Spenden


hope ist nicht gewinnorientiert und finanziert sich durch Spenden. Der Verein besitzt keine Liegenschaften.
Abzugsberechtigung
hope Steuerbefreiung
Die Ausländerarbeit des EGW - hope ist seit 1. Januar 2010 von der Steuerpflicht befreit.
Auszug aus dem Schreiben der Steuerverwaltung des Kantons Bern:
Der Verein hope bezweckt gemäss Art. 3 der Statuten die gesellschaftliche Integration von verschiedensten Personengruppen, wie Randgruppen und Personen mit Migrationshintergrund. Er fördert die Integration auf Basis einer christlichen Grundhaltung durch verschiedene Unterstützungsangebote wie Deutsch- und PC-Kurse, Bewerbungsunterstützung und Kontakte zu Firmen (potentielle Arbeitgeber), Erledigung von Korrespondenzen der Migranten, Begleitung zu Ämtern und Behörden, Übersetzungsdienste und Unterstützung bei Arbeits- und Wohnungssuche. Des Weiteren bietet die Institution Aufgabenhilfe für Schüler der Unter- und Oberstufe, Kinder- und Jugendarbeit, an.
Der Verein Hope, mit Sitz in Bern, wird rückwirkend ab 1. Januar 2010 wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit.
Dies bedeutet auch, dass natürliche Personen (Spender) freiwillige Leistungen von Geld und übrigen Vermögenswerten an das hope von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können.
Der Verein kann Organisationen unterstützen, die im In- und/oder Ausland gleichartige Zwecke verfolgen. 

Spendenkonto Postfinance:
Für die Arbeit an der Looslistr. 48 Bern-Bethlehem:  
hope Bern  CH16 0900 0000 6047 0503 6

Für die Arbeit an der Brunnmatt und die Türkei: 
hope Bern CH50 0900 0000 1567 6938 5

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